"Wild" Mountainbiken im Wald verboten
Wie der ORF Oberösterreich aktuell berichtet, hat das Landesverwaltungsgericht in einer aktuellen Erkenntnis nach der Beschwerde eines Mountainbikers festgestellt, wo es nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist das Mountainbiken im Wald verboten.
Wo nicht ausdrücklich erlaubt, ist es verboten
Ein Mountainbiker hatte im Nationalpark Kalkalpen eine Forststraße befahren und sollte dafür 500 Euro Strafe bezahlen. Dieser beschwerte sich aber daraufhin beim Landesverwaltungsgericht mit dem Argument, jeder dürfe sich zu Erholungszwecken im Wald aufhalten, das im Forstgesetz enthaltene Fahrverbot für Radfahrer sei nicht mehr zeitgemäß und müsse aufgehoben werden.
Mountainbiker abgeblitzt
Der Biker ist mit seinem Argument aber beim Landesverwaltungsgericht abgeblitzt. Das Gericht hielt ausdrücklich fest, dass es im oberösterreichischen Nationalparkgesetz keine Ausnahme für das Biken im Wald gibt. Mountainbiken im Nationalpark überschreite die im Forstgesetz enthaltene allgemeine Erlaubnis zur Betretung des Waldes und sei daher grundsätzlich verboten!
Als erschwerend wertete das Gericht auch den Umstand, dass der Mountainbiker die Bestimmungen genau kannte und völlig bewusst missachtete. Nur mit Zustimmung des Erhalters der Forststraße wäre eine Ausnahme möglich, aber diese hatte der Mountainbiker nicht.
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Quelle: ooe.orf.at