Landesverwaltungsgericht erlaubt Schalldämpfer
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Das Landesverwaltungsgericht hat einem Jäger die Nutzung eines Schalldämpfers zur Jagd nun erlaubt. Bisher war das nur Berufsjägern, aus Gründen des Arbeitsschutzes, gestattet.
Landesverwaltungsgericht erlaubt Schalldämpfer
Das Landesverwaltungsgericht hat einem Jäger die Nutzung eines Schalldämpfers zur Jagd nun erlaubt. Bisher war das nur Berufsjägern, aus Gründen des Arbeitsschutzes, gestattet.
Das Gericht stellte zuletzt zwar fest, dass durch die Abgabe einens Schusses sowohl Mensch als auch Tier gesundheitliche Schäden erleiden können, doch das öffentliche Interesse, dass der Schuss weiterhin deutlich hörbar ist, etwa für Spaziergänger im Wald, sei gewichtiger.
Der Antrag eines Freizeitjägers wurde deshalb abgelehnt.
Jäger aus Neunkirchen
Im Fall des "Freizeitjägers" aus dem Bezirk Neunkirchen hatte die zuständige Behörde den Antrag, einen Schalldämpfer zu verwenden, ebenfalls abgelehnt.
Sein Anwalt beantragte daraufhin eine Demonstration in dessen Revier. Bei einem Lokalaugenschein im Bezirk St. Pölten, Purkersdorf, ließ ein Richter des Landesverwaltungsgerichts nun sowohl mit als auch ohne Schalldämpfer schießen.
Überschallknall deutlich zu hören
"Der Mündungsknall in der Umgebung des Schützen wird reduziert, aber der Überschallknall des Geschoßes bleibt gleich laut“, das ergaben die Messungen. Das Landesverwaltungsgericht habe einer Beschwerde des Mannes gegen diese Entscheidung Folge gegeben, teilte ein Sprecher mit.
Auch der niederösterreichische Landesjagdverband begrüßt die jetzige Entscheidung und hofft, dass deren langjährige Forderung in die neue EU-Feuerwaffen-Richtlinie aufgenommen wird, die noch heuer im Parlament beschlossen werden soll.
Schalldämpfer im Test - All4Hunters / All4Shooters
Wer mehr über Schalldämpfer und einen Test dazu erfahren möchte, der findet hier einen interessanten Beitrag auf All4Hunters / All4Shooters dazu; Test: 37 Schalldämpfer für die Jagd
Quelle: NÖN
Foto: All4Hunters / All4Shooters