Schweiz beantragt Rückstufung des Schutzstatus beim Wolf
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Die Schweiz hat am 16. August 2018 bei der Berner Konvention des Europarates einen Antrag um Rückstufung des Wolfs von "streng geschützt" zu "geschützt" eingereicht!
Berner Konvention: Schweiz beantragt Rückstufung des Schutzstatus
Die Schweizer folgen damit einem Auftrag der UREK des Ständerats. Würde diesem Antrag stattgegeben, bliebe der Wolf zwar ein geschütztes Tier. Die Vertragsstaaten der Berner Konvention würden aber mehr Handlungsspielraum beim nachhaltigen Management des Wolfs erhalten, so das Bundesamt für Umwelt - BAFU.
Demnach soll der Wolf nicht mehr in Anhang II "streng geschützt", sondern neu in Anhang III "geschützt" aufgeführt werden. Die Wolfsbestände in Europa sind in den letzten Jahrzehnten stark angewachsen, insbesondere in jenen Ländern, wo der Wolf vor vierzig Jahren - zur Zeit der Erarbeitung des internationalen Vertragswerks - nicht mehr in der Natur vorkam.
In der Schweiz wanderten die ersten Wölfe 1995 zu. Vor sieben Jahren bildete sich in Graubünden das erste Rudel. In der Folge wuchs der Wolfsbestand auch in den Schweizer Alpen rasch an, auf heute drei bis vier Rudel und insgesamt ca. 50 Wölfe.
Wolf bleibt ein geschütztes Tier
Auch mit der Rückstufung des Schutzstatus bliebe der Wolf ein geschütztes Tier. Die Vertragsstaaten wären weiterhin verpflichtet, Schutz und Interventionsmassnahmen im nationalen Recht zu regeln und mittels nationalen Programmen zu überwachen.
Die Rückstufung des Wolfs von "streng geschützt" zu "geschützt" würde aber den Umgang mit dem Wolf in Europa zwischen den Ländern harmonisieren. Statt der vermehrten Anwendung der Ausnahmeklausel der Berner Konvention wäre ein konsistenterer und nachhaltigerer Umgang mit dem Wolf für alle Vertragsstaaten möglich, die Rückstufung würde so auch den Zielen der Berner Konvention entsprechen.
Quelle: BAFU
Foto: Berner Konvention