Geldstrafe wegen Selbstschussanlage gegen Wildschweine
Mittels einer Sprengfalle wollte ein Mann im deutschen Bundesland Saarland Wildschweine vertreiben, verletzte dabei aber im Mai 2017 ein 60-Jähriger am Knie leicht. Die zuständige Richterin bezeichnete die Anlage als „unglaublich gefährliches Konstrukt, das vollkommen unbeherrschbar im Wald stand"
Selbstschussanlage in Garten installiert
Mittels einer Sprengfalle wollte ein Mann im deutschen Bundesland Saarland Wildschweine vertreiben, verletzte dabei aber im Mai 2017 ein 60-Jähriger am Knie leicht. Die zuständige Richterin bezeichnete die Anlage als „unglaublich gefährliches Konstrukt, das vollkommen unbeherrschbar im Wald stand" und veruteilte den Rentner zu einer Geldstrafe, so titelt die FAZ.
Auf dem über eine Brücke erreichbaren Gartengelände hatte der 64-jährige Pächter eine Selbstschussanlage installiert und muss nun insgesamt eine 1800 Euro Geldstrafe zahlen.
Der Rentner aus dem Saarland wollte in seinem gepachteten Kleingarten damit das Schwarzwild vertreiben, nun verurteilte das Amtsgericht Saarbrücken den 65 Jahre alten Angeklagten am Mittwoch wegen fahrlässiger Körperverletzung und strafbaren Umgangs mit Explosivstoffen zu 90 Tagessätzen von 20 Euro.
Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, ein Vorsatz sei nicht zu erkennen gewesen, so die Urteilsbegründung. Ein Freispruch, wie vom Verteidiger gefordert, komme allerdings nicht in Frage. Die Richterin bezeichnete die Anlage als „unglaublich gefährliches Konstrukt, das vollkommen unbeherrschbar im Wald stand“.
Photocredit: Polizei Saarbrücken