Niederösterreich ändert Jagdgesetz
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Erstes österreichisches Bundesland ändert sein Jagdgesetz um Abschuss und Vergrämung beim Wolf zu erleichtern.
Abschuss und Vergrämung wird erleichtert
Der niederösterreichische Landtag wird auf Antrag mehrerer Abgeordneter, vom 13.9.2018, in der kommenden Woche über eine Änderung des niederösterreichischen Landesjagdgesetzes abstimmen.
Die Zustimmung zum Gesetzesentwurf gilt als ziemlich sicher, es geht vor allem um die Ergänzung des § 100a des niederösterreichischen Landesjagdgesetzes (NOeLJG) um konkrete Handlungsbefugnisse, die Vergrämung oder den Abschuss von “Großhaarraubwild” wie Luchs, Bär oder Wolf ermöglichen und beschleunigen sollen.
Öffentliche Sicherheit muss überwiegen
Das Interesse an der öffentlichen Sicherheit müsse das öffentliche Interesse am Artenschutz überwiegen, heißt es in der Begründung des Antrags.
Da sich die geltenden Regelungen zum Schutz von Menschen und Tier als nicht ausreichend erwiesen haben, solle nun vor allem zum Schutz der Bevölkerung, durch eine Neufassung des § 100a, geschaffen werden.
Auch FFH Richtlinie sieht Maßnahmen vor
Da auch die aktuell geltende FFH-Richtlinie Maßnahmen zum Schutz von Mensch und öffentlicher Sicherheit zulässt, entspricht sie daher auch dieser Richtlinie.
Die Antragsteller weisen darauf hin, dass es Art. 16 der FFH-Richtlinie auch gestatte, “andere öffentliche Interessen wie beispielsweise solche wirtschaftlicher Art (zB. den Tourismus) einer genauen Interessensabwägung zu unterziehen.
Quelle: Antrag der Abgeordneten
Foto: Pixabay