Das neue Urteil sorgt wohl für einigen Wirbel: Wer in Zukunft auf der Straße mit Hirsch, Reh oder anderen Wildtieren kollidiert, hat nicht nur den verursachten Schaden am KFZ, sondern soll auch für das getötete Wildtier bezahlen!
Neues Urteil - Schadenersatz bei Wildunfällen
Das neue Urteil sorgt wohl für einigen Wirbel: Wer in Zukunft auf der Straße mit Hirsch, Reh oder anderen Wildtieren kollidiert, hat nicht nur den verursachten Schaden am KFZ, sondern soll auch für das getötete Wildtier bezahlen.
Zwei Kärntner Anwälte haben dies nun erfolgreich durchgeklagt - ihnen geht es in erster Linie um den Schutz der Waldtiere und um die Erziehung der Autofahrer!
„Zurück in die Fahrschule!“, empfiehlt Rechtsanwalt Mirko Silvo Tischler
„Zurück in die Fahrschule!“, empfiehlt Rechtsanwalt Mirko Silvo Tischler allen Autofahrern, die meinen, Wildunfälle sind eben nicht zu verhindern: „Es gibt Verkehrstafeln, die vor Wildwechsel warnen. Wir alle müssen in diesen Straßenabschnitten angepasst und bremsbereit unterwegs sein!“
Der Grund der Klage? Als innerhalb eines Jahres auf einer einzigen Straße im Bereich Klagenfurt-Land fast 100 Stück Rehwild und etliche Hirsche bei Unfällen ihr Leben lassen mussten, reichte es Tischler und seinem Kollegen Emil Golob - sie klagten für die zuständige Jägerschaft in 25 Fällen die Haftpflichtversicherungen der verunfallten Lenker.
„Es ist eine Erziehungsmaßnahme“, sagen sie. „Auch die Tiere müssen besser geschützt werden.“
Rechtskräftige Entscheidung des Landesgerichts Klagenfurt
Offenbar sehen das nun auch die ersten Richter so: Durch eine rechtskräftige Entscheidung des Landesgerichts Klagenfurt gibt es Schadenersatz für zu tode gekommenes Wild, nachdem ein Mann im 100er-Bereich mit 90 km/h unterwegs war und von der Sonne geblendet wurde.
Er hätte aufgrund der Umstände laut Sachverständigengutachten gar nur 73 km/h fahren dürfen, heißt es. Bei der reduzierten Geschwindigkeit hätte sich eine Kollision noch verhindern lassen. Seine Haftpflichtversicherung muss deshalb für das getötete Wildtier bezahlen.
Was ist Fallwild überhaupt wert?
Ein weiteres Urteil fiel vor kurzem in der ersten Instanz ebenfalls zu Gunsten eines Stück Rehs. Das sorgt jetzt für Wirbel bei Versicherungen, aber auch Jägern und Landwirten.
Was ist Fallwild überhaupt wert? Dafür gibt es bereits sogenannte wildökologische Tabellen: Ein Kitz kostet Euro 281,- eine Geiß Euro 538,- ein sehr guter Bock stolze Euro 2.644,-.
Teurer wird´s bei Rothirschen und Steinböcken, der mit Euro 13.712,- Euro bewertet wird. Tischler: „Mit so einem Streitwert könnten wir auch vor den Obersten Gerichtshof kommen und endlich eine neue Rechtssprechung erstreiten!“
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