Anklage gegen Jäger wegen fahrlässige Tötung erhoben

Anklage gegen Jäger wegen fahrlässige Tötung erhoben

Fahrlässige Tötung: So lautet die Anklage gegen den 46-Jährigen Jagdleiter aus dem Landkreis Schwandorf. Er soll den Schuss abgegeben haben, der den 47-jährigen Beifahrer in einem Auto auf der Bundesstraße 16 getötet hat.

Anklage gegen Jäger wegen fahrlässige Tötung erhoben

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Fahrlässige Tötung: So lautet die Anklage gegen den 46-Jährigen Jagdleiter aus dem Landkreis Schwandorf. Er soll den Schuss abgegeben haben, der den 47-jährigen Beifahrer in einem Auto auf der Bundesstraße 16 getötet hat.

Anklage gegen Jagdleiter erhoben

Dieser soll den Schuss abgegeben haben, der im August 2018 einen 47-Jährigen, Beifahrer eines Autos, das Leben kostete.

Das Projektil, das den 47-jährigen Mann auf der Bundesstraße 16 getötet hat, sei jedenfalls nicht von einem harten Gegenstand oder dem Boden abgeprallt, war also kein Querschläger, so das ballistische Gutachten zum Jagdunfall bei Nittenau.

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft habe wegen des schrecklichen Unglücksfalls nun Anklage wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung erhoben.

Die Anklage richtet sich gegen den 46-Jährigen, der zum fraglichen Zeitpunkt an jenem Sonntag eine Jagd in Goppeltshof (Stadt Nittenau) geleitet hatte.

Elf Jäger waren beteiligt, anhand der Munition konnten die Ermittlungen auf fünf Jagdgewehre reduziert werden. Erst Ende September 2018 hatte die Polizei bekanntgegeben, dass das Projektil dem Gewehr eines Jägers zugeordnet werden konnte.

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Unfallhergang an der B16

Die verirrte Kugel hatte die Seitenscheibe eines Wagens durchschlagen, der auf der Bundesstraße 16 unterwegs war, und traf den 47-jährigen Beifahrer.

Er war sofort zusammengesackt und erlag wenig später seinen schweren Verletzungen. Das zuständige Gericht muss nun über eine Zulassung der Anklage entscheiden, der Prozess dürfte vor dem Landgericht Amberg stattfinden.

Kein ausreichender Kugelfang

Dann wird man sich wohl auch die Frage stellen müssen, warum der Schuss abgegeben wurde, obwohl kein ausreichender Kugelfang hinter dem Stück vorhanden war, der einen Fehl- oder Durchschuss hätte abfangen können.

Sollte der 46-jährige Waidmann verurteilt werden, droht ihm eine Geldstrafe oder Haft bis zu fünf Jahren. 


Foto: Pixabay

Artikel: onetz.de


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