Berufsjäger (BDB) fordern Jagdschein auf Probe

Berufsjäger (BDB) fordern Jagdschein auf Probe

Der Bundesverband Deutscher Berufsjäger (BDB) fordert, dass Jagdscheine künftig zunächst auf Probe ausgegeben werden.

 


Der Bundesverband Deutscher Berufsjäger (BDB) fordert, dass Jagdscheine künftig zunächst auf Probe ausgegeben werden.

Berufsjäger fordern Jagdschein auf Probe

Während der Probezeit sollen die Jungjäger nach der Vorstellung des Bundesverband Deutscher Berufsjäger einen unfamgreichen Anforderungskatalog abarbeiten.

In einem Positionspapier des Verbands heißt es dazu:

“Der Bundesverband Deutscher Berufsjäger (BDB) begrüßt die einheitlichen Vorgaben für die Jägerprüfung, die im Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes zu finden sind. Insbesondere die Festlegung der Ausbildungszeit auf 130 Stunden und die Hinzunahme des Sperrfaches Wildbrethygiene wird als Schritt in die richtige Richtung angesehen.

Damit wird aber das Problem der fehlenden Praxis in der Ausbildung der Jagdscheinanwärter nicht im erforderlichen Umfang gelöst, was für die dauerhafte Sicherung der Akzeptanz von Jagd und Jägern zwingend notwendig wäre.

Wir halten es für sinnvoll, wenn die Jungjägerin oder der Jungjäger nach bestandener Jägerprüfung in den ersten drei Jahren, in denen sie/er einen Jagdschein löst, diesen auf Probe erhält. Der Status Jungjäger oder Jungjägerin ist unabhängig vom Alter und eher ein Indikator für den Erfahrungsschatz des Jägers/der Jägerin.

Folgende Positionen eines Anforderungskataloges sind zu erfüllen

  • Praxisseminar Waldbau
  • Zusammenhänge des Waldökosystems
  • Praxisseminar Landbau
  • Regelmäßiger Schießnachweis für Büchse und Flinte (2-mal im Jahr)
  • Praxisseminar Gesellschaftsjagd inkl. Unfallverhütungsvorschriften
  • Praxisseminar Wildbretverwertung, Hygiene und Wildkrankheiten
  • Praxisseminar Biotop-, Arten- und Naturschutz
  • Praxisseminar Gestaltung von Wildtierlebensräumen
  • Praxisseminar zur Minimierung von Wildschäden in Wald und Feld unter Berücksichtigung wildtiergerechter und ökologischer Jagdpraktiken

Der Jungjäger/die Jungjägerin hat nachzuweisen, dass er/sie sich in den drei Jahren jährlich mindestens – neben den regelmäßigen Schießnachweisen – 20 Stunden (in jedem Themenbereich mindestens 5 Stunden über die drei Jahre) weitergebildet hat.

Kann der Jungjäger/die Jungjägerin nach der Probezeit diese Kriterien beim Lösen des Jagdscheins nicht nachweisen, ist der Jagdschein zu verwehren. Die Praxisseminare haben in anerkannten jagdlichen Bildungsstätten wie z.B. den Schulungsstätten der Landesvereinigungen der Jäger stattzufinden.”


Foto: Pixabay
Quelle: Pressemitteilung BDB


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