Belgien: Bisher 114 ASP-positive Schwarzkittel gefunden

Belgien: Bisher 114 ASP-positive Schwarzkittel gefunden

Insgesamt konnte der Afrikanische Schweinepest (ASP) Virus bei 114 Schwarzkitteln nachgewiesen werden. Die meisten infizierten Wildschweine wurden in den Dörfern Ethe, Buzeno und im militärischen Bereich Lagland gefunden.

Belgien: Bisher 114 ASP-positive Schwarzkittel gefunden

 

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Insgesamt konnte der Afrikanische Schweinepest (ASP) Virus bei 114 Schwarzkitteln nachgewiesen werden. Die meisten infizierten Wildschweine wurden in den Dörfern Ethe, Buzeno und im militärischen Bereich Lagland gefunden.

Schwarzwild als Erregerreservoir für ASP

In Belgien wurden seit dem ersten Fall von ASP im September 2018, wir berichteten, insgesamt 188 tote Wildschweine untersucht, 157 davon in der 63.000 ha großen Sicherheitszone.

Insgesamt konnte der Afrikanische Schweinepest (ASP) Virus bei 114 Schwarzkitteln nachgewiesen werden. Die meisten infizierten Wildschweine wurden in den Dörfernl Ethe, Buzeno und im militärischen Bereich Lagland gefunden.

6.000 Schweine gekeult

Die ASP-Funde konzentrieren sich auf die bereits ausgewiesene Sicherheitszone, weshalb zu den bereits vorsorglich gekeulten 6.000 Tieren keine weiteren Schweineställe geräumt werden mussten.

Experten vermuten, dass sich in den nächsten Tagen und Wochen, also rund sechs Wochen nach dem ersten ASP-positiven Schwarzkittel, zeigt, ob die Sperrmaßnahmen erfolgreich waren oder ob sich bereits Bestände außerhalb der Sicherheitszone mit dem Virus infiziert haben.

800.000 bis 1 Mio. Euro Entschädigungen

Unterdessen hat der Belgische Landwirtschaftsminister Denis Ducarme angekündigt, für die von den Sperren betroffenen Schweinehalter Entschädigungen in Höhe von insgesamt 800.000 bis 1 Mio. Euro bereitzustellen.

In Absprache mit der EU-Kommission konnte das Sperrgebiet in drei Zonen mit unterschiedlichen Auflagen eingeteilt werden. In der besonderen Beobachtungszone sind laut Landwirtschaftsministerium zudem bestimmte jagdliche Tätigkeiten unter Beachtung der Sicherheitsauflagen wieder erlaubt, ebenso Freizeit- und Forstwirtschaftsaktivitäten. Die Wildfütterung bleibe aber weiterhin untersagt.


Artikel: topagrar.at

Photo Credit: Shutterstock


 

 

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