Brandenburg: Wildschweinbejagung mit Unterschallmunition möglich

Brandenburg: Wildschweinbejagung mit Unterschallmunition möglich

Die oberste Jagdbehörde hatte die wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben, damit Wildschweine im urbanen Raum, in Kleinmachnow und Stahnsdorf, intensiver bejagt werden können.


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Die oberste Jagdbehörde hatte die wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben, damit Wildschweine im urbanen Raum, in Kleinmachnow und Stahnsdorf, intensiver bejagt werden können.

Umweltministerium beauftragte Gutachten für Unterschallmunition

Die oberste Jagdbehörde hatte die wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben

Ziel war es, das Wildschweine im urbanen Raum, in Kleinmachnow und Stahnsdorf, intensiver bejagt werden können.

Die ansässigen Jäger dürfen nun mit Ausnahmegenehmigung bei der obersten Jagdbehörde diese "Spezialmunition" zur Bejagung von Wildschweinen nutzen.

Getestete Unterschallmunition hat ausreichende Tötungswirkung

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die getestete Unterschallmunition eine ausreichende Tötungswirkung auf Wildschweine bei einem Einsatz innerhalb der Schussdistanzen von 10 bis 50 Metern aufweist.

Unterschallmunition stellt die Anforderungen des Tierschutzes für eine schnelle Tötung ausreichend dar.

Ein ausreichender Kugelfang ist in jedem Fall erforderlich. Eine Hinterlandgefährdung ist auszuschließen.

Paragraph 19 Bundesjagdgesetz

Für die Jagd auf Schwarzwild ist nach Paragraph 19 des Bundesjagdgesetz eigentlich Munition im Mindestkaliber von 6,5 Millimeter und mit einer Auftreffenergie auf 100 Metern von mindestens 2.000 Joule zu verwenden.

Im siedlungsnahen, urbanen Raum stellt der Einsatz solcher Munition mit den oben genannten Mindestenergiewerten ein Sicherheitsrisiko für Menschen und Sachgütern dar.

Schussdistanzen von 10 bis maximal 50 Metern

Bei kürzeren Schussdistanzen von 10 bis maximal 50 Metern können Geschossteile gegebenenfalls den Wildkörper durchschlagen. Querschläger oder Abpraller mit hoher Restenergie können in die Umgebung gelangen.

Deshalb lässt sich eine Bejagung von Wildschweinen im urbanen Raum mit der klassischen Jagdmunition nur unter größten Vorsichtsmaßnahmen durchführen. Im Großteil des urbanen Raumes ruht normalerweise die Jagd.

Für sogenannte befriedete Bezirke (zum Beispiel öffentliche Grünflächen, bebaute Grundstücke) bedürfen Jagd und der Einsatz von Unterschallmunition zusätzlich der Genehmigung der unteren Jagdbehörden.

Alternative Möglichkeiten prüfen

Agrarumweltminister Axel Vogel hatte im Februar 2020 in einem Gespräch mit den Bürgermeistern von Stahnsdorf und Kleinmachnow zugesagt, alternative Möglichkeiten zu prüfen, um die Wildschweinpopulation zu verringern.

Neben der energiereduzierten Munition setzt das Umweltministerium auch auf den Fallenfang, eine intensivere Beratung durch die Wildökologische Forschungsstelle des Landeskompetenzzentrums Forst Eberswalde (LFE) und eine intensive Schwarzwildbejagung durch die Jagdpächter.


Foto: Pixabay / Ruag Ammotec
Quelle: PM


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