Behinderung der Jagdausübung soll nun als Verbrechen geahndet werden. Mit Höchststrafen bis zu einem Jahr Gefängnis und Geldstrafen bis zu 30.000 Euro.
Frankreich: Behinderung der Jagd ist nun ein Verbrechen
advertising
Behinderung der Jagdausübung soll nun als Verbrechen geahndet werden. Mit Höchststrafen bis zu einem Jahr Gefängnis und Geldstrafen bis zu 30.000 Euro.
Ärger bei NGOs nach Abstimmung des Senats
Die Nationalversammlung stimmte im Januar 2019 einer Gesetzesvorlage zur Schaffung der "französischen Agentur für Biodiversität" zu.
Diese entsteht nun durch die Fusionierung des "Amts für Biodiversität" sowie des "Nationalen Jagd- und Wildtierbüros" und soll einerseits den Schutz der Jagd & Jäger verbessern, andererseits aber auch Jagdvergehen strenger bestrafen.
Behinderung der Jagd nun ein Verbrechen
"Jäger übernehmen wichtige Aufgaben in der Gesellschaft, aber es ist auch notwendig, dass Andere, auch wenn sie gegen die Jagd sind, dieses Recht zur Ausübung der jagdlichen Tätigkeit respektieren", so Jean-Noel Cardoux (LR) zur Verteidigung der Schaffung der neuen Regelung gegen Jagdstörungen.
Die Behinderung der jagdlichen Ausübung soll nicht mehr als Vergehen geahndet werden, sondern als Verbrechen. Mit Höchststrafen bis zu einem Jahr Gefängnis und Geldstrafen bis zu 30.000 Euro!
Treibende Kraft hinter der Rechtsverschärfung ist der französische Jagdverband FNC. Er beklagt seit Jahren zunehmende Gewalt gegen Jäger und ihre Hunde. Deshalb soll nun der Straftatbestand „Verhinderung der Jagd“ deutlich verschärft werden.
Jagdvergehen strenger bestrafen
Der neue Gesetzesentwurf nimmt aber auch die Jägerschaft mehr in die Verantwortung.
Zum neuen Jagdgesetz gehört nun auch, dass Jäger deutlich schneller ihre Lizenz verlieren, speziell bei Tierschutz-Verstößen oder bei "schwerwiegenden Vorfällen, die das Leben Anderer gefährden".
Im Jagdjahr 2017/2018 (1. Juni 2017 bis 31. Mai 2018) starben 13 Menschen bei Jagdunfällen, darunter zwei Nichtjäger, laut ONCFS.
Foto: Pixabay
Artikel: lefigaro.fr