Hund in Lebendfalle erschossen: Jäger muss Jagdschein abgeben

Hund in Lebendfalle erschossen: Jäger muss Jagdschein abgeben

Ein Jagdpächter soll die dreijährige Australian-Shepherd-Hündin mit einem Kopfschuss getötet haben, nachdem der Hund während des Auslaufs in eine aufgestellte Lebendfalle geraten war.


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Ein Jagdpächter soll die dreijährige Australian-Shepherd-Hündin mit einem Kopfschuss getötet haben, nachdem der Hund während des Auslaufs in eine aufgestellte Lebendfalle geraten war.

Jäger muss seinen Jagdschein abgeben

Die dreijährige Australian-Shepherd-Hündin "Emi", von Sulzheims Bürgermeister Jürgen Schwab, wurde, gefangen in einer Lebendfalle, von einem Jäger erschossen.

Am 1. März 2019 hat der Mann die Hündin mit einem Kopfschuss getötet, nachdem das Tier während des Auslaufs in eine vom Jäger aufgestellte Lebendfalle geraten war.

Nun hat das Landratsamt Schweinfurt auf den Vorfall reagiert und dem Mann den Jagdschein entzogen.

Bekannte des Bürgermeisters mit Hund unterwegs

Eine Bekannte des Bürgermeisters war mit der Hündin unterwegs, als der frei laufende Vierbeiner plötzlich verschwand und auch nach mehrmaligen Rufen nicht mehr zurückkam.

Bei der späteren Suche wurde das Tier dann im Beisein des Jagdpächters tot in der Lebendfalle gefunden wurde.

Bei der Untersuchung des toten Tieres in einer Tierarztpraxis stellte sich heraus, dass im Kopf der Hündin noch ein Projektil steckte.

Bürgermeister Jürgen Schwab stellte daraufhin noch am gleichen Abend Strafanzeige bei der zuständigen Polizei.

Jagdpächter selbst tötete das Tier

Das Amtsgericht Schweinfurt kam wie die Staatsanwaltschaft Schweinfurt zur Überzeugung, dass der Jagdpächter selbst die Australian-Shepherd-Hündin noch in der Falle erschossen hatte.

Im schriftlichen Verfahren ohne mündliche Verhandlung verurteilte das Gericht den Jäger per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen.

Das Gericht sah die Straftatbestände der Sachbeschädigung und der Tierquälerei (Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund) als erfüllt an.

Der Jäger legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein, zog ihn dann aber zurück und akzeptierte die Strafe.

Untere Jagdbehörde wurde tätig

Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Schweinfurt wurde auch die beim Landratsamt Schweinfurt angesiedelte Untere Jagdbehörde tätig.

Denn: Personen gelten nach den jagdrechtlichen Bestimmungen unter anderem dann als "unzuverlässig" und somit untauglich für einen Jagdschein, wenn sie eine vorsätzliche Straftat begangen haben und deswegen zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden sind.

Landratsamt Schweinfurt hat entschieden

Nun hat das Landratsamt Schweinfurt entschieden. Obwohl der Jäger nicht 60, sondern "nur" 50 Tagessätze als Strafe bekam, hat die Untere Jagdbehörde den Jagdschein des Mannes trotzdem eingezogen.

Der Grund: Es haben laut Pressesprecherin Uta Baumann "gröbliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und das Waffengesetz" vorgelegen.

Auch Sperrfrist wurde festgesetzt

Zudem wurde eine Sperrfrist für die Wiedererteilung des Jagdscheins fest gesetzt. Erst nach Ablauf der Sperrfrist kann der Jagdschein vom Jäger neu beantragt werden.

Dieser Antrag wird dann erst wieder neu geprüft, schreibt das Landratsamt. Über die Länge der Sperrfrist machte die Behörde keine Angaben.

Gegen Sperrfrist Klage eingereicht

Diese Sperrfrist scheint dem Jäger aber zu lange zu sein. "Gegen die Festsetzung der Sperrfrist wurde Klage eingereicht", so Uta Baumann.

Somit wird sich nun auch das Verwaltungsgericht Würzburg demnächst mit dem Fall beschäftigen müssen.


Foto: pixabay
Quelle: Mainpost.de


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