Dem 35-jährigen Mountainbiker aus dem Bezirk Schärding wurde von der Staatsanwältin Nötigung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Er kam mit einer Diversion davon, muss jedoch 800 Euro Strafe bezahlen.
Jäger filmte Mountainbiker: Langer Familienstreit eskalierte am Hochstand
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Dem 35-jährigen Mountainbiker aus dem Bezirk Schärding wurde von der Staatsanwältin Nötigung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Er kam mit einer Diversion davon, muss jedoch 800 Euro Strafe bezahlen.
Langer Streit eskalierte am Hochstand
Es ist ein eher ungewöhnlicher Fall. Angeklagt ist ein 35-jähriger Mann aus dem Bezirk Schärding, dem die Staatsanwältin Ernestine Heger die Vergehen der Nötigung und Sachbeschädigung vorwirft.
Er soll am 23. Juni 2018 mit seinem Mountainbike auf einem Feldweg, der von Radfahrern benutzt werden darf, unterwegs gewesen sein.
Dass der Mann aber immer wieder den Feldweg in Richtung Wiese verließ, passte einem Jäger, der gerade auf seinem Hochstand saß, so garnicht. Er begann den Mountainbiker dabei zu filmen.
Geschädigte Jäger ist Großcousin des Beschuldigten
Darüber, was danach geschah, gehen die Aussagen völlig auseinander. Laut dem Beschuldigte sei es richtig, dass er dem Jäger das Handy entwendet habe. "Die Behauptung, ich hätte ihm das Telefon mit Gewalt aus der Hand gerissen, ist hingegen völliger Blödsinn."
Er sei, nachdem er mitbekommen habe, dass er gefilmt wurde, auf die Ansitzeinrichtung des Jägers gestiegen und habe diesem das Handy aus der Hand genommen, um das besagte Video zu löschen.
Anschließend habe er das Gerät vor der Kanzel abgelegt und sei wieder gefahren. "Ich habe ihm gesagt, dass ich nicht möchte, dass er mich filmt. Gewalt habe ich sicher in keinster Weise angewandt.
Ich habe mein Haus bereits verkauft
Einig sich sich die Beiden immerhin in ihrer Meinung über den jeweils anderen. "Ich habe mein Haus bereits verkauft wegen des Nachbarn", gibt der Angeklagte Mountainbiker zu Protokoll. Der Nachbar wiederum ist der Waidmann, der über die baldige Beendigung der Nachbarschaft froh ist. "Gott sei Dank hat er das Haus verkauft", sagt der Jäger!
Der Beschuldigte bekennt sich nur teilweise schuldig, er kommt mit einer Diversion davon. So muss er 800 Euro Bußgeld bezahlen. "Ich wünsche den beiden Herren alles Gute für den neuen Lebensabschnitt", sagt Richterin Lechner zu den beiden Streithähnen beim Verlassen des Gerichtssaals.
Artikel: Oberösterreichische Nachrichten
Photo Credit: Pixabay