Ein Traktorfahrer wurde bei der Maisernte von einem Projektil getroffen, der Jäger wurde zu einer Geldstrafe verurteilt – Jagdschein und Waffe bekommt er nicht zurück.
Jäger wegen Fehlschuss verurteilt
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Ein Traktorfahrer wurde bei der Maisernte von einem Projektil getroffen, der Jäger wurde zu einer Geldstrafe verurteilt – Jagdschein und Waffe bekommt er nicht zurück.
Jagdunfall: Jäger wegen Fehlschuss verurteilt
Das zuständige Amtsgericht in Dippoldiswalde (Bundesland Sachsen) hat einen 70-jährigen Jäger nun zu einer Geldstrafe verurteilt – Jagdschein und Waffe bekommt er dennoch nicht zurück.
Dieser hatte im September 2017 während einer laufenden Erntejagd einen 43-jährigen Landwirt am linken Fuss, mittels Geschossfragmente, verletzt.
Kugelfang falsch eingeschätzt
Der Waidmann, der bereits seit knapp 50 Jahren Jäger ist, saß während der Erntejagd auf einem Hochsitz an. Vor ihm ein leicht ansteigender Maisacker.
Als Wildschweine aus dem Acker austraten, schoss der Jäger, in der Erwartung das ansteigende Feld werde das Projektil abfangen. Doch der Schuss verfehlte nach dem Abschlussbericht des Gerichts nicht nur das Wildschwein, sondern durchschlug mehrere Bahnen Mais und traf den Traktorfahrer in den linken Fuß.
Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft ergaben zweifelsfrei, dass das Geschoss aus der Waffe des nun verurteilten Jägers stammte.
Keine bleibenden Schäden
Der verletzte Landwirt hatte aber noch Glück im Unglück, Knochen und Sehnen blieben unbeschädigt, die Geschosssplitter mussten allerdings operativ entfernt werden.
Der Waidmann wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Strafzahlung von rund Euro 2400 verurteilt, hinzu kommen die Gerichtskosten. Die Entschädigung für den verletzten Landwirt übernahm die Versicherung des 70-jährigen Jägers.
Photo Credit: Pixabay