Der Jäger wurde vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährung wurde auf drei Jahre ausgesetzt.
Jäger wegen Schuss ins Knie bei Maisjagd verurteilt
Der Jäger wurde vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährung wurde auf drei Jahre ausgesetzt.
Jäger wegen Schuss ins Knie verurteilt
Der Jäger aus dem Kreis Kaiserslautern wurde zu 18 Monate Haft auf Bewährung verdonnert - wegen fahrlässiger Körperverletzung. Er hatte vor gut einem Jahr bei einer Maisjagd einem 56-jährigen Treiber ins Knie geschossen, der Sauen aus einem Maisfeld treiben sollte.
Für den Waidmann war dies der sprichwörtliche Schuss ins eigene Knie. Das zuständige Amtsgericht Zweibrücken verurteilte den Jäger trotz seiner Schutzbehauptung.
Gutachten widerlegt Schutzbehauptung
Der Jäger hatte angegeben, dass sich der Schuss versehentlich gelöst habe. Als Grund gab er einen Muskelkrampf an. Ein medizinisches Gutachten widerlegte die Behauptung jedoch.
Das Gericht folgte der Auffassung der Staatsanwaltschaft, wonach der Jäger seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte. Er habe bei der Jagd in das besagte Maisfeld geschossen, ohne dass er es einsehen konnte.
Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung
Der Prozess letzten Donnerstag dauerte nur knapp zwei Stunden. Da der angeklagte Jäger aber dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung zugestimmt habe, wurde auf Zeugenaussagen verzichtet.
Das Opfer, ein Forstarbeiter, ist bis zum heutigen Tag arbeitsunfähig. Der Mann kann wegen der Schussverletzung unterhalb des Knies weder lange stehen noch sitzen. Deshalb muss der Jäger drei Jahre lang jeden Monat 300 Euro an den Geschädigten zahlen.
Seinen Jagd- und Waffenschein soll er freiwillig abgegeben haben, die Jagdwaffen gingen in den Besitz des Sohnes über.
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