Angelforen brennen und Social Media Gruppen sind empört, nach Aufrufen zu rechtswidrigen Taten durch PETA Deutschland stellt ein Rechtsanwalt nun Strafanzeige.
Rechtsanwalt stellt Strafanzeige gegen PETA Deutschland e.V.
Angelforen brennen und Social Media Gruppen sind empört, nach Aufrufen zu rechtswidrigen Taten durch PETA Deutschland stellt ein Rechtsanwalt nun Strafanzeige.
Rechtsanwalt stellt Strafanzeige gegen PETA Deutschland
Angelforen brennen, Social Media Gruppen sind empört und nahezu jeder Angler in Deutschland hat bereits davon gehört.
Immer wieder geraten, wie auch wir Jäger selbst, Angler in den Fokus dubioser Tierschützer bzw. Tierrechtler und werden systematisch in ein schlechtes Licht gerückt.
Dutzende Angler wurden schon angezeigt, auch handgreifliche Vorfälle sind bekannt.
Das offizielle Tierschutzgesetz in Deutschland dient hier als Basis der Debatte und blockiert jeglichen Zugang zu einer Diskussion um Catch & Release Gebote, sowie die Erhaltung adulter und wichtiger Großfische.
Nicht nur Angler stehen auf der Abschussliste
Aber nicht nur Angler stehen auf der Abschussliste der #TierrechtlersindkeineTierschützer : Jäger, Hundehalter, Pferdebesitzer, Videospiele-Entwickler... uvm. sind aus der Historie der PETA Aktionen zu entnehmen.
Doch nun macht ein junger engagierter Angler und Rechtsanwalt aus Sachsen ernst und erhebt sich, macht den ersten, aktiven Schritt in Richtung Gerechtigkeit!
Des Fischers Fass ist voll
Das Fass ist voll und so wie wir über die positiv und letztlich erfolgreichen Aktionen gegen den VGT - Verein gegen Tierfabriken durch Max Mayr-Melnhof berichtete haben, möchten wir dies hier auch für die Fischer tun, die gegen PETA Deutschland, hoffentlich erfolgreich, vorgehen!
Im Endeffekt geht uns diese Verbotspolitik alle an, egal ob Fischer, Jäger oder einfach nur in einer Demokratie lebende Personen, die sich an Gesetze halten.
Nachfolgend verantwortlich für Text, Inhalt usw. - Manuel Tripp
Rechtsanwalt und Angler Manuel Tripp stellt Strafanzeige gegen PETA;
Mit einer Art Handlungsempfehlung wandte sich die selbsternannte Tierschutzorganisation PETA Anfang August auf ihrer Internetseite an die Öffentlichkeit. Sie forderte ihre Unterstützer dazu auf, Angler zu belästigen, wenn sie auf diese treffen sollten. Empfohlen wird dabei, gefangene Fische zu befreien, Steine ins Wasser zu werfen oder die Papiere heraus zu verlangen. Zudem wurden Angler im Allgemeinen in die Nähe gerückt, aggressiv und betrunken zu sein.
Diese unverfrorene Frechheit stellt einen Pauschalangriff gegen Hunderttausende Angler in Deutschland dar und hat wohl auch juristisch den Boden der Rechtmäßigkeit längst verlassen. Als leidenschaftlicher Angler und Rechtsanwalt habe ich daher Strafanzeige gegen den verantwortlichen Vertreter von PETA Deutschland e.V. – den Vorsitzenden Herrn Harald Ullmann – sowie gegen die Autorin des vorgenannten Artikels Tanja Breining bei der Polizei Baden-Württemberg gestellt.
Mit dem Artikel unter PETA: TIPPS GEGEN ANGLER wird aus meiner Prüfung zufolge explizit gem. § 111 StGB zu rechtswidrigen Taten aufgerufen. Tierbefreiung stellt einen Diebstahl dar (vgl. OLG Karlsruhe vom 04.03.2005), vorsätzliches Steinewerfen kann zudem den Tatbestand der Nötigung begründen, zumindest aber wohl groben Unfug gem. §§ 116, 118 OWiG erfüllen.
Herrn Ullmann und Frau Breining drohen im Falle einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Gefängnisstrafe.
Ich werde an dieser Stelle regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Tripp
Rechtsanwalt
Foto: Pixabay
Quelle: der-ausleger.de