Schweiz: Technische Hilfsmittel wie Wärmebildkamera oder Nachtsichtgeräte verstoßen nicht zwingend gegen die Waidgerechtigkeit

Schweiz: Technische Hilfsmittel wie Wärmebildkamera oder Nachtsichtgeräte verstoßen nicht zwingend gegen die Waidgerechtigkeit

Der Glarner Regierungsrat hat sich in seiner Sitzung am 22. Oktober mit der Interpellation “Technische Hilfsmittel bei der Ausübung der Jagd” beschäftigt. Dabei geht es um den Einsatz von technischen Hilfsmitteln wie Drohnen, Fotofallen sowie Nachtsicht- und Wärmebildgeräte.


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Der Glarner Regierungsrat hat sich in seiner Sitzung am 22. Oktober mit der Interpellation “Technische Hilfsmittel bei der Ausübung der Jagd” beschäftigt. Dabei geht es um den Einsatz von technischen Hilfsmitteln wie Drohnen, Fotofallen sowie Nachtsicht- und Wärmebildgeräte.

Neue technische Hilfsmittel müssen nicht zwingend gegen die Weidgerechtigkeit verstoßen

Der Glarner Regierungsrat hat sich in seiner Sitzung am 22. Oktober 2019 mit der Interpellation “Technische Hilfsmittel bei der Ausübung der Jagd” beschäftigt, die in der Gemeinde Schwändi von Landrat Karl Stadler eingebracht wurde.

Dabei geht es um den Einsatz von technischen Hilfsmitteln wie Drohnen, Fotofallen sowie Wärme- und Nachtsichtgeräte bei der Jagd und die Frage, inwieweit sich diese "neuen technischen Hilfsmittel" mit dem Anspruch auf ein weidgerechtes Verhalten vertragen.

Regierungsrat des Kantons Glarus stellte nun fest

“Neue technische Hilfsmittel müssen nicht zwingend gegen die Weidgerechtigkeit verstossen.

Fotofallen geben außerhalb der Jagdzeit wertvolle Hinweise auf das Vorkommen von Wildtieren. So wurden der Jagdverwaltung mehrmals Bilder von Wölfen von Privatpersonen zugestellt.

Auch Nachtsicht- und besonders Wärmebildgeräte können zu einer Beruhigung des Lebensraums vor der Jagd führen, indem die Jagenden die Tiere aus großer Distanz beobachten können und nicht in die Einstände vordringen müssen.

Zudem können Wärmebilder die Arbeit der Schweisshundeführer auf Nachsuchen unterstützen.

Effizienzsteigerung bei der Jagd

Aber auch Fotofallen sowie Nachtsicht- und Wärmebildgeräte können zu einer effizienteren Jagd beitragen.

Wenn diese Effizienzsteigerung dazu führt, dass in kürzerer Zeit die notwendigen Abschüsse getätigt werden können, würde dies zu einer kürzeren Jagdzeit bzw. Störung für die Wildtiere führen.

Dies wäre aus Sicht der Weidgerechtigkeit zu begrüßen. Drohnen hingegen stören das Wild unmittelbar und können als "Treiber aus der Luft" missbraucht werden. Dies erachtet der Regierungsrat als nicht weidmännisch.

Der Regierungsrat ist bereit, die rechtlichen Grundlagen zu überprüfen

Auf die Frage, ob der Regierungsrat bereit sei, die Jagdvorschriften zu überprüfen und allenfalls den Gebrauch der neuen technischen Hilfsmittel wie Fotofallen, Drohnen oder Wärmebildgeräte während der Jagd zu verbieten oder einzuschränken, antwortete der Regierungsrat:

“Der Kanton Appenzell Ausserrhoden verbietet Fotofallen. Der Kanton Graubünden verbietet während der Jagd das Mitführen von Fotofallen, Drohnen und Restlichtverstärkern. Das Mitführen von Wärmebildgeräten ist erlaubt. Der Kanton Nidwalden verbietet Fotofallen und Überwachungskameras (bzw. diese sind bewilligungspflichtig) sowie Fluggeräte, so auch Drohnen.

Der Kanton Obwalden kennt ebenfalls ein Drohnenverbot für jagdliche Zwecke, Fotofallen sind bewilligungspflichtig. Auch der Kanton St. Gallen verbietet Drohnen zur Ausübung der Jagd. Keine Einschränkungen zur Verwendung von Hilfsmitteln während der Jagd gibt es in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Bern, Glarus, Schwyz, Uri, Wallis und Zug.

Für ein Verbot oder Einschränkungen zur Verwendung von Fotofallen, Drohnen und Nacht- und Wärmebildgeräten während der Jagd ist im Kanton Glarus der Landrat zuständig.

Der Regierungsrat ist bereit, die rechtlichen Grundlagen zu überprüfen.


Foto: Pixabay

Quelle: gl.ch


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