Tierquälerei - litt krank geschossenes Wildschwein zu lange?

Tierquälerei - litt krank geschossenes Wildschwein zu lange?

Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erhob die Staatsanwaltschaft Stendal Anklage gegen einen Jäger. Ein angeschossenes Wildschwein soll bei einer Jagd unnötig lange gelitten haben.

Tierquälerei - litt krank geschossenes Wildschwein zu lange?


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Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erhob die Staatsanwaltschaft Stendal Anklage gegen einen Jäger. Ein angeschossenes Wildschwein soll bei einer Jagd unnötig lange gelitten haben.

Jagdwaffe explodiert: Jäger schwer verletzt

Die Jagd hätte unterbrochen werden müssen, um das angeschossene Wildschwein zu erlösen. Dies ist jedoch nicht passiert.

Statt einem angeschossenen Tier den Gnadenschuss zu geben, soll ein Jäger es ignoriert und so einen qualvollen Tod verschuldet haben.

Am Amtsgericht Stendal sollte es jüngst darum gehen. Gegen Zahlung von 1500 Euro ist das Verfahren kurz vor dem Prozess eingestellt worden.

Wildschwein bei Drückjagd angeschweißt

Der Jäger soll bei einer Drückjagd im Elb-Havel-Winkel die Jagd nicht unterbrochen haben, um das angeschweißte Tier von seinen Leiden mit einem Gnadenschuss zu erlösen.

Das Tier sei zwar getroffen, aber nicht tot gewesen, sagte Thomas Kramer, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft und in diesem Fall auch Verfasser der Anklage. Das sei zunächst aber unbemerkt geblieben. 


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Beschwerde von Tierschutzrechtsaktivisten

Wie der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft weiter sagte, habe eine Nachfrage beim Leiter der Jagd ergeben, dass es aus Sicherheitsgründen verboten sei, ohne Unterbrechung der Jagd das Schussfeld zu betreten und den sogenannten Fangschuss zu setzen.

Warum eine Unterbrechung nicht erfolgte und ob die Zeit des Tierleidens unangemessen lang war, hätte der Prozess klären sollen.

Das ein Verlassen des Standes alleine schon die Unfallverhütungsvorschriften verbieten, um einmal "schnell" einen Fangschuss zu setzen, oder man sogar die Drückjagd "kurz" unterbrechen könnte, auf das können wirklich nur Jagdtheoretiker kommen...

Angeklagter bot 1500 Euro an

Die Schuld des Angeklagten, so es denn überhaupt eine gebe, sei allenfalls gering, hieß es wohl im Vorfeld des Prozesses vom Verteidiger des Jägers.

Er bot die Zahlung von 1500 Euro als Geldauflage gegen eine Verfahrenseinstellung an.

Weil der Angeklagte nicht vorbestraft sei, hätten Gericht und Staatsanwaltschaft den Vorschlag akzeptiert.

Video wurde PETA zugespielt

Die genauen Umstände, wie es zu der Strafanzeige kam, sind unklar. Zeugen hätten angeblich die Drückjagd beobachtet und der Tierrechtsorganisation PETA zugespielt.

Peta-Aktivisten haben sich bei Staatsanwaltschaft und Gericht über die Einstellung des Verfahrens gegen den Jäger beschwert, ein Rechtsmittel haben sie aber nicht.  


Foto: 

Quelle: volksstimme.de


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