Der Oberste Gerichtshof hat im Fall der tödlichen Kuhattacke im Tiroler Pinnistal die Teilschuld von Landwirt und Hundehalterin bestätigt!
Der Oberste Gerichtshof hat im Fall der tödlichen Kuhattacke im Tiroler Pinnistal die Teilschuld von Landwirt und Hundehalterin bestätigt!
OGH bestätigt Urteil nach Kuhattacke
Der OGH hat im Fall der tödlichen Kuhattacke im Jahr 2014 die Teilschuld von Landwirt und Hundehalterin bestätigt.
Damit bleibt es bei der Entscheidung, die im Vorjahr das Innsbrucker Oberlandesgericht getroffen hatte.
Landwirt hätte um Gefährlichkeit seiner Mutterkühe wissen müssen
Laut der Entscheidung des Gerichts hätte der Landwirt um die Gefährlichkeit seiner Mutterkühe wissen müssen!
„Zu dieser relativen Gefährlichkeit kam die erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Schädigung im Bereich um Almgebäude und das Gasthaus“, so die Begründung des OLG.
Der Bauer hätte darauf reagieren müssen – eine Abzäunung sei für einen Tierhalter eine „zumutbare und nicht gravierende Interessen beeinträchtigende Maßnahme“, hieß es seitens des Gerichts.
Schadenersatz und monatliche Rente
Die getötete Hundehalterin hatte Abstandsregeln und Warnschilder ignoriert.
Als Hundehalterin hätte sie aber „über damit verbundene Gefahren Bescheid wissen und sich dementsprechend verhalten“ müssen.
Dem Witwer stehen nun gut 54.000 Euro und eine monatliche Rente von 600 Euro zu. Der Sohn der getöteten Hundehalterin bekommt rund 24.000 Euro sowie eine monatliche Rente in der Höhe von 180 Euro.
45-jährige Deutsche attackiert und zu Tode getrampelt
In einem Seitental des Stubaitals, dem Pinnistal, war im Jahr 2014 eine 45-jährige Deutsche, die mit ihrem Hund unterwegs war, von Kühen plötzlich attackiert und zu Tode getrampelt worden.
Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Hinterbliebenen und dem Landwirt erging im Februar 2019 das erstinstanzliche Urteil im Zivilprozess - wir berichteten.
Demnach musste der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente an die beiden in der Höhe von insgesamt rund 1.500 Euro zahlen.
Gesamte Streitwert lag bei 490.000 Euro
Der gesamte Streitwert des Prozesses lag bei rund 490.000 Euro.
Die Staatsanwaltschaft hatte noch im Jahr 2014 die Ermittlungen gegen den Landwirt eingestellt.
Im August vergangenen Jahres hatten sowohl Bauer als auch Witwer, nach einer teilweisen Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durch das OLG, beim OGH Revision eingebracht.
Nun hat der OGH (Oberste Gerichtshof) im Fall der tödlichen Kuhattacke im Jahr 2014 die Teilschuld von Landwirt und Hundehalterin bestätigt.
Foto: Pixabay
Quelle: orf.at