Der von der Polizei auf dem städtischen Friedhof in Gerthe erschossene 77-Jährige soll vermutlich im Auftrag der Stadt auf dem Friedhof ganz legal Kaninchen gejagt haben. Damit bekommt der Fall eine völlig neue Wendung.
Von Polizei getöteter Jäger soll auf dem städtischen Friedhof legal gejagt haben
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Der von der Polizei auf dem städtischen Friedhof in Gerthe erschossene 77-Jährige soll vermutlich im Auftrag der Stadt auf dem Friedhof ganz legal Kaninchen gejagt haben. Damit bekommt der Fall eine völlig neue Wendung.
Fall bekommt völlig neue Wendung
Die Staatsanwaltschaft Bochum prüft nun, ob der von der Polizei erschossene 77-Jährige zur Jagd auf dem Friedhof in Gerthe beauftragt war.
Damit bekommt der Fall eine völlig neue Wendung, nun wird die ebenfalls am Friedhof anwesende Frau des erschossenen Jägers befragt.
Rentner am Gründonnerstag von Polizisten erschossen
Der Rentner war am Gründonnerstag gegen 18 Uhr auf dem Friedhof mit einem geladenen Gewehr angetroffen worden.
Der Mann habe die von einem Zeugen informierten Polizeibeamten bedroht, so hieß es jedenfalls in der Pressemitteilung der Essener Polizei.
Wörtlich: „Sofort alarmierte Einsatzkräfte trafen den beschriebenen Waffenträger auf dem Friedhof an. Seitens des Mannes kam es zu einer Bedrohungshandlung gegen die eingesetzten Beamten. Zum eigenen Schutz schossen die Polizisten auf den 77-Jährigen.“
Angeblich legte er die Waffe sofort auf den Boden
Der von den Polizisten angeschossene Mann erlag am Karsamstagabend seinen Verletzungen, teilte die Polizei am Ostersonntagmorgen mit.
Nach WAZ-Informationen soll sich das folgenschwere Ereignis jedoch etwas anders abgespielt haben!
Es sei zu keiner Bedrohungslage gekommen
Am besagten Gründonnerstagabend war der 77-Jährige Mann als Jäger auf dem Friedhof in Gerthe unterwegs, um dort Kaninchen zu bejagen.
Seine Frau soll zu diesem Zeitpunkt mit ihm dort gewesen sein. Als die Polizei den 77-Jährigen angesprochen habe, soll er den Aufforderungen der Beamten sofort Folge geleistet haben.
Demnach habe er seine Waffe vor sich auf den Boden gelegt und sich zudem hingekniet. Zu einer Bedrohungslage sei es demnach nicht gekommen.
Nur außerhalb der Nutzungszeit bejagdbar
Die Stadt Bochum bestätigt unterdessen, dass sie als Untere Jagdbehörde auch auf Friedhöfen – auf denen eigentlich die Jagd ruht – Erlaubnisse ausstellen könne.
Dabei handele es sich um „beschränkte Jagderlaubnisse“. Die Jagd auf Friedhöfen sei allerdings nur außerhalb der Nutzungszeit des Friedhofs gestattet. Die Jagd sei darüber hinaus nur in den frühen Morgenstunden oder in den späten Abendstunden möglich.
Vor einer Erlaubnis stehe jedoch eine Vor-Ort-Besichtigung über Schäden etwa durch Kaninchen.
Polizei ermittelt weiter
Oberstaatsanwalt Paul Jansen von der Bochumer Staatsanwaltschaft: „Ja, es wird derzeit überprüft, ob der Mann beauftragt war, auf diesem Friedhof zu jagen.“
Gleichzeitig wies dieser darauf hin, dass die Ermittlungen in diesem Fall weiterhin vom Polizeipräsidium Essen geführt würden, so die WAZ.
Bochumer Beamten im Krankenstand
Die beiden am Vorfall auf dem Friedhof beteiligten Bochumer Beamten sind seitdem im Krankenstand und noch nicht vernommen worden.
Polizeihauptkommissar Peter Elke dazu: „Sie werden durch Spezialisten betreut.“
Krankenakten des Verstorbenen beschlagnahmt
Oberstaatsanwalt Paul Jansen bestätigt allerdings auch, dass die Ehefrau des später erschossenen Mannes tatsächlich zur Tatzeit mit auf dem Friedhof gewesen sei. In welcher Funktion und was sie dort gemacht habe, stünde aber noch nicht fest.
Die Staatsanwaltschaft hat unterdessen die Akten des Krankenhauses des Verstorbenen beschlagnahmt, weil sie sich daraus weitere Informationen zu diesem Vorfall verspricht.
Foto: Pixabay
Artikel: wr.de