Die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest läuft in Deutschland auf Hochtouren, aber nicht überall. Örtlichen Behörden haben Ausnahmegenehmigungen erteilt – sogar für Äcker nahe an Fundorten!
Die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest läuft in Deutschland auf Hochtouren, aber nicht überall. Örtlichen Behörden haben Ausnahmegenehmigungen erteilt – sogar für Äcker nahe an Fundorten!
Bauern ernten in Wildschwein-Sperrzone Kartoffeln
In Ostbrandenburg gibt es nun massive Kritik an den Behörden wegen Ausnahmen beim Verbot von Ackerwirtschaft in der ASP-Sperrzone.
Anlass ist eine Sondergenehmigung für die Agrargenossenschaft Neuzelle, die nach Berichten anderer Landwirte seit Tagen in dem Areal Kartoffeln roden, Luzerne häckseln und Maisstoppeln bearbeiten.
Die landwirtschaftlichen Maschinen sind nur rund einen Kilometer von der Stelle entfernt im Einsatz, wo vor rund zwei Wochen mit der ASP infiziertes Wildschweine gefunden wurden.
Bauern kritisieren „hektischen Dilettantismus“
Reinhard Jung, Sprecher der Vereinigung Freie Bauern Deutschland: „Während drumherum in der 15-Kilometer-Gefahrenzone 33.000 Hektar nicht bewirtschaftet werden dürfen, angeblich um die Wildschweine nicht aufzuscheuchen, gibt es in der Zone eine Ausnahmegenehmigung des Veterinäramts – das ist doch ein Irrenhaus“.
Er spricht von einer „Mischung aus administrativer Zwangsruhe und hektischem Dilettantismus“ beim „brandenburgischen Umgang mit der Seuche, über den „inzwischen die halbe Republik den Kopf schüttelt.“
Einzelfallentscheidungen für vier Betriebe
Das zuständige Landratsamt Oder-Spree bestätigte, es habe „in Einzelfallentscheidungen für vier Betriebe am Samstag die Ernte von Futtermitteln zugelassen“.
Dabei sei es „ausschließlich um die Sicherstellung der Versorgung der eigenen Tierbestände“ gegangen. Dagegen sei die Kartoffelernte nicht erlaubt worden.
Ausnahmen zur Ernte von Tierfutter
Weiter heißt es in der Stellungnahme des Kreises: „Von einer Kartoffelernte hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt am Sonntag Kenntnis erlangt und diese Tätigkeiten sofort einstellen lassen.“ Die Verhängung von Geldbußen werde geprüft, sagte Kreissprecher Mario Behnke auf Nachfrage.
Es seien Schilder aufgestellt worden, die auf das Verbot des Kartoffelstoppelns hinwiesen. Das Landwirtschaftsamt und das örtliche Ordnungsamt würden die Einhaltung überwachen.
Die Untersagungsverfügung für landwirtschaftliche Tätigkeiten würden „mindestens bis zum Abschluss der Zaunbaumaßnahmen um die Kernzone“ gelten, teilte der Kreis mit.
Restriktionszone jetzt vergrößert
Wie das Gesundheitsministerium am Montag mitteilte, wird die Restriktionszone jetzt vergrößert. Es wird nun zwei Kerngebiete und ein zusammenhängendes gefährdetes Gebiet geben.
Das bisherige gefährdete Gebiet wurde in nördlicher Richtung bis Märkisch-Oderland verlängert und umschließt nun Frankfurt (Oder).
Die Kerngebiete sind fast 200 Quadratkilometer groß, das gefährdete Gebiet hat eine Fläche von 2200 Quadratkilometern.
Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest verhindern
„Wir müssen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest verhindern“, betonte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Grüne) am Montag.
Jäger sollen nach den Angaben ab sofort flächendeckend Wildschweine erlegen und noch intensiver verendete Wildschweine suchen und Proben nehmen.
Die Aufwandsentschädigung für die Meldung und Beprobung von tot aufgefundenen Wildschweinen beträgt Euro 50.-.
In den gefährdeten Gebieten gilt noch ein vorläufiges Jagdverbot für alle Tierarten.
Foto: Pixabay
Quelle: Maz-Online