Wölfe dürfen auch in Siedlungen, das untermauert nun der EuGH und stellt damit den Schutzstatus auf ein neues Level.
Wölfe dürfen auch in Siedlungen, das untermauert nun der EuGH und stellt damit den Schutzstatus auf ein neues Level.
Thema Wolf: EuGH untermauert strengen Schutzstatus
Mehrere Hundert Wölfe leben mittlerweile in Deutschland und sorgen immer mehr für Konflikte mit Bauern und Weidetierhaltern.
Europäische Richter legen nun fest, was sie als "natürliches Verbreitungsgebiet" des Raubtiers sehen.
Dass das weltfremd ist und für immer weiteren Zundstoff sorgen wird, dürfte den Richtern wohl egal sein.
Auch in Siedlungen streng geschützt
Wölfe sind laut europäischem Umweltrecht auch in Siedlungen streng geschützt und dürfen nur ausnahmsweise eingefangen werden.
Das entschied der EuGH (Europäische Gerichtshof) in Luxemburg. Demnach ist das Einfangen eines Tiers auch außerhalb von Schutzgebieten immer nur erlaubt, wenn der Fall unter eine "von der zuständigen nationalen Behörde gewährte Ausnahme" fällt.
Der Schutz für die Tiere gelte "unabhängig davon, ob sie sich in ihrem gewöhnlichen Lebensraum, in Schutzgebieten oder aber in der Nähe menschlicher Niederlassungen befinden", teilte der EuGH mit.
Tierschützer aus Auslöser
Tierschützer hatten eigenmächtig einen Wolf eingefangen und weggebracht, der sich in einem Dorf neben einem Schutzgebiet auf einem Grundstück aufhielt.
Dies führte zu einem Strafprozess und das zuständige rumänische Gericht legte den Fall dem EuGH vor, mit der Bitte um Klärung.
Laut EuGH befinden sich demnach auch Wölfe, die sich in der Nähe von Siedlungen aufhalten oder diese betreten, weiterhin innerhalb ihres "natürlichen Verbreitungsgebiets". Sie sind daher entsprechend durch die Bestimmungen der europäischen Habitatrichtlinie geschützt. Auch außerhalb von Schutzgebieten greift somit das Fang- und Jagdverbot.
Kompetenz liege dabei zugleich bei den Mitgliedsstaaten
Die Kompetenz zur Regelung von Konfliktfällen mit Wölfen liege dabei zugleich bei den Mitgliedsstaaten, ergänzten die Richter.
Diese hätten das Recht, einen "vollständigen gesetzlichen Rahmen" zu schaffen, um Gefahren etwa für die öffentliche Sicherheit oder Schäden im Bereich der Tierhaltung abzuwenden.
Das Einfangen eines Tiers sei dann aber im Umkehrschluss nur auf Basis dieser nationalen Regelungen gestattet.
Foto: Pixabay
Quelle: n-tv.de