Ein 53-jähriger Jäger hat vor rund einem Jahr zwei freilaufende Hunde bei Königsbrunn erschossen. Beim Prozess in Augsburg wurde er nun verurteilt.
Zwei wildernde Hunde erschossen: Jäger zu Geldstrafe verurteilt
Ein 53-jähriger Jäger hat vor rund einem Jahr zwei freilaufende Hunde bei Königsbrunn erschossen. Beim Prozess in Augsburg wurde er nun verurteilt.
Zwei wildernde Hunde erschossen
Ein 53-jähriger Jäger hat im Juli 2018 auf einem Feld südlich von Königsbrunn, Bayern, zwei freilaufende Hunde erschossen.
Diesen Mittwoch wurde der dafür vor dem Amtsgericht Augsburg zu einer Strafe von 90 Tagessätzen á 50 Euro (4500 Euro) verurteilt.
Damit ahndete das Gericht neben der Tötung der Tiere auch den Schock für die Hundebesitzerin als fahrlässige Körperverletzung.
Fangschuss in den Kopf gegeben
Die Besitzerin der Hunde hatte aus kurzer Entfernung miterlebt, wie der Waidmann einem der Hunde, der nach dem ersten Schuss noch lebte, den Fangschuss in den Kopf gab.
In seiner Urteilsbegründung führte Richter Roland Fink aus, dass für die juristische Beurteilung einzig das Verhalten der beiden Hunde zum Zeitpunkt der Schüsse entscheidend sei.
Das Jagdrecht gestatte es einem Jäger nur, Hunde zu töten, "wenn sie erkennbar dem Wild nachstellen". Das treffe hier allerdings nicht zu.
Hunde hätten weiter gewildert
Nach Auffassung des angeklagten Jägers hatten die Hunde einen Hasen erbeutet und sich anschließend auf den Heimweg gemacht haben
Dann habe einer vermutlich Wild gewittert und ein "Vorsteher-Verhalten" gezeigt, was der Jäger als Beleg deutete, dass sie wieder die Jagd aufgenommen hatten. Aus diesem Grund habe er geschossen.
Das Gericht sprach den Waidmann schuldig und verurteilte den Jäger zu einer Geldstrafe von 4500 Euro. Im Gegensatz zum vorherigen Strafbefehl würde der Mann bei dieser Strafhöhe seinen Jagdschein verlieren, sollte das Urteil rechtskräftig werden.
Foto: Pixabay
Quelle: br.de