EU-Parlament: Kormoranbestände mit allen Mitteln drastisch reduzieren
Das EU-Parlament will die Kormoranbestände mit allen Mitteln drastisch reduzieren und hat ein verstärktes Vorgehen gegen Kormorane beschlossen
Drastisches Vorgehen bei Kormoranbeständen
Am 12. Juni forderte das EU-Parlament die europäische Kommission auf „gemeinsam mit allen Mitgliedstaaten Maßnahmen zu ergreifen, um die Kormoranbestände mit allen Mitteln drastisch zu reduzieren“. Dies geht aus dem Schreiben des EU-Parlaments über die Entwicklung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Aquakulturbranche hervor.
Zwar soll der Schutz der Kormorane beibehalten werden, gleichzeitig aber keine Bedrohung für andere Arten entstehen. Auch sollen Schäden in der Fischwirtschaft im Sinne einer wettbewerbsfähigen Aquakulturbranche in Europa vermieden werden. Nach eigenen Angaben begrüßen der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) und der Deutsche Fischerei-Verband (DFV) diese Entscheidung des EU-Parlaments.
Tatenlosigkeit bei EU-Kommission und Bundesregierung
„Die bisherige Tatenlosigkeit von EU-Kommission und Bundesregierung angesichts der Kormoranschäden gefährdet die Existenz der naturnahen Teichwirtschaft in Deutschland und Europa", so der Präsident des DFV, Holger Ortel.
In der Debatte wurde unter anderem berücksichtigt, dass die Fischzucht-Branche weltweit enorm wachse, während sie in der Europäischen Union stagniere. Auch deshalb sollte die Regulierung des Kormorans so selbstverständlich sein, wie die von Sauen- und Rehwild.
Tatenlosigkeit bei EU-Kommission und Bundesregierung
Die Überführung der aktuellen Forderungen in nationales Recht wird erfahrungsgemäß seine Zeit benötigen. Einzelne Deutsche Bundesländer agieren hier schon abweichend vom deutschen Bundesnaturschutzgestez. In Nordrhein-Westfalen wurde kürzlich die neue Kormoranverordnung (KVO) veröffentlicht, die nun eine gezielte Bejagung ermöglicht.
In der aktuell überarbeiteten Verordnung ist unter anderem ein längeres Zeitfenster für die Jagd und gleichzeitig ein größerer Bereich für Abschüsse vorgesehen. Den gesamten "angenommenen Text" des EU-Parlaments vom 12. Juni 2018 finden Sie HIER.
Photocredit: Pixabay
Quelle: EU-Parlament