VGT mit Klage gegen Mayr-Melnhof gescheitert
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) klagte Mayer-Melnhof auf die Herausgabe angeblich geraubter Gegenstände und scheiterte nun mit einer Klage gegen den jetzigen Salzburger Landesjägermeister. Weiters muss der VGT die gesamten Prozesskosten ersetzen.
Herausgabe angeblich geraubter Gegenstände
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) ist mit einer Eigentumsklage gegen Maximilian Mayr-Melnhof im Streit um eine Gatterjagd im Salzburger Flachgau abgeblitzt. Der Beweis sei nicht gelungen, dass Mayer-Melnhof den damaligen VGT Aktivisten Gegenstände im Wert von rund € 1.300.- (Videokameras samt Speicherkarten und ein Funkgerät ) abgenommen und einbehalten hätte, so das Bezirksgericht in Salzburg.
Laut dem Verein gegen Tierfabriken soll Maximilian Mayr-Melnhof am 20. November 2017 bei einer Treibjagd auf Schwarzwild im Flachgau mit Helfershelfern die besagten Kameras und das Funkgerät den Tierschützern abgenommen haben. Der VGT klagte daraufhin Mayr-Melnhof auf Herausgabe der "geraubten" Gegenstände. Der amtierende Landesjägermeister Salzburgs und Besitzer des Gatters hatte die Vorwürfe immer vehement bestritten.
Verein gehen Tierfabriken (VGT) muss Prozesskosten ersetzen
Gerichtssprecher Peter Egger dazu; "Der klagenden Partei ist weder der Beweis darüber gelungen, dass der Beklagte die Gegenstände an sich genommen hat, noch dass sie sich nach wie vor in seinem Gewahrsam befinden, sodass weder ein Geldersatzanspruch noch ein Herausgabeanspruch zu Recht besteht", so die Urteilsbegründung von Richterin Doris Baptist letzten Dienstag.
Der VGT muss Maximilian Mayr-Melnhof auch die Prozesskosten in Höhe von € 1.878.- Euro ersetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die vierwöchige Berufungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
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Quelle: Salzburger Nachrichten