Eine Jägerin soll bei einer Jagd versehentlich einen anderen Jäger erschossen haben. Sie hatte eigentlich einen Hirsch erlegen wollen. Die Staatsanwaltschaft wirft der jungen Frau fahrlässige Tötung vor.
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Eine Jägerin soll bei einer Jagd versehentlich einen anderen Jäger erschossen haben. Sie hatte eigentlich einen Hirsch erlegen wollen. Die Staatsanwaltschaft wirft der jungen Frau fahrlässige Tötung vor.
81-jährigen Jäger erschossen
Prozessbeginn am Amtsgericht Quedlinburg letzten Dienstag: Eine Jägerin soll bei einer Jagd im Harz versehentlich einen 81-jährigen Mitjäger erschossen haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau fahrlässige Tötung vor. Die Frau sagt, sie habe sich an die Sicherheitsvorschriften gehalten.
Drückjagd vor zwei Jahren
Bei einer Drückjagd ist vor zwei Jahren der 81-jähriger Mann erschossen worden.
Der 22-Jährigen wird vorgeworfen, im Forst Ballenstedt-Meisdorf auf einen Hirsch geschossen, stattdessen aber versehentlich den Mann aus Niedersachsen aus etwa 200 Metern Entfernung tödlich am Kopf getroffen zu haben.
Wegen fahrlässiger Tötung verantworten
Die Jägerin muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Es sei klar, dass die Jägerin ihren Jagdkollegen nicht habe erschießen wollen, sagte der Gerichtssprecher.
Doch laut Staatsanwaltschaft hat sie gegen eine Unfallverhütungsvorschrift verstoßen: Es soll kein ausreichender Kugelfang vorhanden gewesen sein.
Am ersten Verhandlungstag bestritt die Angeklagte jede Schuld. Sie habe auf einen Hirsch geschossen, der zu einem Rudel gehört habe, das von links nach rechts an einem Hang entlanggezogen sei. Der Hirsch wurde nicht gefunden.
Sie würde jeden Schuss so wiederholen
Sie würde jeden Schuss so wiederholen, da sie sich bei jedem abgegebenen Schuss sicher gewesen sei, so die Jägerin. Die Unfallverhütungsvorschrift zum Kugelfang habe sie eingehalten.
Erst nach der Jagd habe sie erfahren, dass es einen Toten gegeben habe. Das habe sie nicht mit ihren Schüssen in Verbindung gebracht. Die 22-Jährige hat bereits seit ihrem 16. Lebensjahr einen Jagdschein.
Ermittlungen im Fall waren schwierig
Etwa 100 Jäger waren laut Staatsanwaltschaft an der besagten Jagd beteiligt. Das tödliche Projektil sei nicht gefunden worden, erklärte Gerichtssprecher Löffler.
Es ist Munition eingesetzt worden, die sich bei einem Treffer in kleine Stücke teilt. Daher seien alle Waffen beschlagnahmt worden und es sei ermittelt worden, wer in welche Richtung geschossen habe.
Fünf Verhandlungstage bis zum 26. November sind am Amtsgericht Quedlinburg angesetzt.
Tatort soll besichtigt werden
Auch eine Besichtigung des Tatorts sei geplant, damit sich das Gericht ein Bild von den Geschehnissen vor Ort machen könne.
So soll auch festgestellt werden, wer außer der Angeklagten eventuell noch geschossen haben könnte, erklärt der Gerichtssprecher.
Sollte die Angeklagte verurteilt werden, müsse geprüft werden, ob das nach Erwachsenem- oder Jugendstrafrecht geschehe.
Foto: Screenshot Online
Quelle: mdr.de