Anlassgesetzgebung: Jäger kritisieren neues Jagdgesetz

Anlassgesetzgebung Jaeger kritisieren neues Jagdgesetz

Das Aussetzen von Federwild ist in Zukunft nur noch zum Bestandsschutz erlaubt und an ein naturschutzfachliches Gutachten geknüpft. Statt schwarze Schafe zu strafen, schade man den Jägern und den Gemeinden.

 


Das Aussetzen von Federwild ist in Zukunft nur noch zum Bestandsschutz erlaubt und an ein naturschutzfachliches Gutachten geknüpft. Statt schwarze Schafe zu strafen, schade man den Jägern und den Gemeinden.

Jäger sprechen von „Anlassgesetzgebung“

Tierrechtler hatten in den vergangenen Jahren wiederholt diverse Jagdpraktiken angeprangert. Zuletzt gab es einen Fall in einem Revier bei Nickelsdorf, entlang der Leitha.

Die jetzige Novellierung des Jagdgesetzes wurde bei der Landtagssitzung am 16. April von SPÖ, ÖVP und den Grünen beschlossen.

Das Aussetzen von Federwild ist in Zukunft nur noch zum Bestandsschutz erlaubt und an ein naturschutzfachliches Gutachten geknüpft.

Neues Gesetz schieße über das Ziel hinaus

Das neue Gesetz schieße über das Ziel hinaus, so der Landesjägermeister Roman Leitner.

Mit dieser „Anlassgesetzgebung“ schade man allen Jägern, so der LJM, selbst hatte man keine Kontroll-, oder Sanktionsmöglichkeiten mehr.

Ihm tun die Reviere leid, die bis jetzt zur Bestandverbesserung Vögel ausgesetzt haben – teilweise auch ohne sie zu jagen. Man hätte lieber konsequent gegen schwarze Schafe in der Jägerschaft vorgehen sollen.

„Wenn man weiß, dass auf einer Straße ständig zu schnell gefahren wird, wird auch nicht die Straße gesperrt, sondern die Temposünder gestraft“, so Leitner.

Kontrollen der Behörden haben versagt

Die Behörden hätten die bekannten „Hotspots“ kontrollieren sollen, aber die Kontrollen haben offenbar versagt, so Leitner.

Seitens des Jagdverbandes habe man seit 2017 keine Kontroll-, oder Sanktionsmöglichkeit.

Damals sei mit dem neuen Jagdgesetz der sogenannte Ehrensenat abgeschafft worden, der nicht-waidmännisches Verhalten ahnden hätte können.

Aussetzen von Federwild praktisch unmöglich

Die Jäger kritisieren vor allem, dass in Zukunft für das Aussetzen von Zuchtvögeln ein Naturschutz-Gutachten erforderlich ist.

Dieses zu bekommen, sei praktisch unmöglich, so Hannes Mosonyi, Bezirksjägermeister im Bezirk Neusiedl am See.

Die Naturschutzbehörden seien schon in der Vergangenheit nicht sehr kooperativ gewesen, zum Beispiel bei der Auswilderung zur Bestandsicherung von Rebhühnern.

Weniger Geld für die Gemeinden

Das neue Jagdgesetz werden auch die Grundeigentümer und die Gemeinden zu spüren bekommen.

Denn die Jagdpacht, die im Burgenland immerhin 6,8 Millionen Euro pro Jahr beträgt, werde in Zukunft deutlich geringer ausfallen.

Damit werde den Gemeinden Geld entgehen, die sie – vor allem im Bezirk Neusiedl am See – für die Erhaltung der Güterwege aufgewendet haben.


Foto: pixabay
Quelle: orf.at


Advertising

 

Author’s Posts

Image

jagdwechsel.com ┋ Deine täglich aktuellen Jagd News aus Europa und der Welt hier auf unserer Website oder in einem unserer Social Media Kanälen!