Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster teilt mit, dass bei zwei im Raum Lebusa erlegten Wildschweinen im Rahmen der vorgeschriebenen amtlichen Untersuchung auf Trichinen ein massiver Befall von Trichinellen festgestellt wurde.
Schwarzwild: massiver Befall von Trichinellen festgestellt
Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster teilt mit, dass bei zwei im Raum Lebusa erlegten Wildschweinen im Rahmen der vorgeschriebenen amtlichen Untersuchung auf Trichinen ein massiver Befall von Trichinellen festgestellt wurde.
Massiver Trichinenbefall
Der hochgradige Trichinellen-Befall wurde vom Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin inzwischen bestätigt.
Die Amtstierärztin nimmt nun den Befund zum Anlass, insbesondere die Jäger noch einmal eindringlich auf die Notwendigkeit der Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild und anderen Wildtieren, die Träger von Trichinen sein können, wie z.B. Sumpfbiber und Dachse, hinzuweisen.
Probeentnahme durch geschulte und beauftragte Personen
Die Probennahme hat durch geschulte und dafür beauftragte Personen zu erfolgen. Die erlegten Stücke dürfen vor Abschluss der amtlichen Untersuchung weder aus dem Landkreis verbracht, noch be- oder verarbeitet werden.
Die Trichinenuntersuchung findet im Landkreis Elbe-Elster jeweils Montag, Mittwoch und Freitag in speziell dafür ausgestatteten und akkreditierten Laboren statt.
Darüber hinaus können amtliche Untersuchungen auf Trichinen auch bei der für den Erlege- oder Wohnort zuständigen Behörde angemeldet werden oder es findet die Trichinenuntersuchung in einem zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb (z.B. bei der Abgabe an den Wildgroßhandel) statt.
Trichinellen sind Fadenwürmer
Trichinellen, früher Trichinen genannt, sind Fadenwürmer, die im Fleisch wie von Hausschwein, Wildschwein, Fuchs und Marderhund vorkommen und beim Menschen zu schweren Erkrankungen führen können.
Der Mensch infiziert sich durch den Verzehr von rohem oder ungenügend zubereitetem trichinösen Fleisch oder daraus hergestellten Produkten, wie Rohwurst oder Rohschinken.
Gefährlichkeit des Parasiten
Auf Grund der Gefährlichkeit des Parasiten für die menschliche Gesundheit ist die Abgabe von Fleisch untersuchungspflichtiger Tiere vor Abschluss der amtlichen Trichinenuntersuchung verboten und stellt eine Straftat dar.
Jede Untersuchungsstelle vermerkt deshalb auf dem für jedes erlegte Wild vom Jäger auszustellenden Wildursprungschein den Zeitpunkt, ab dem über das Wildbret frei verfügt werden darf.
Trichinellen
Foto: Pixabay / OutdoorMediaOnline
Artikel: lkee.de