EuGH: Bejagung des Wolfes in Ausnahmefällen zulässig

Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs sieht keinen Widerspruch zu Schutzbestimmungen beim Wolf. EuGH-Urteil wird bald erwartet.

EuGH: Bejagung des Wolfes in Ausnahmefällen zulässig


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Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs sieht keinen Widerspruch zu Schutzbestimmungen beim Wolf. EuGH-Urteil wird bald erwartet.

Ja zur Jagd auf den Wolf?!

In der ersten Stellungnahme erachtet der Generalanwalt des EuGH die Bejagung des Wolfes in Ausnahmefällen sehr wohl als zulässig.

Finnland hatte ein Verfahren angestoßen, in dem geklärt werden sollte, unter welchen Bedingungen es von den Schutzbestimmungen der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat) abweichen darf, um eine Jagd auf Wölfe zuzulassen. 


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Wilderei, Hunde und Sicherheit

Finnland machte darin klar, dass es Ziel der geplanten Ausnahmeregelung sei, die Wilderei einzudämmen, Hunde zu schützen und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in Wolfsgebieten zu erhöhen.

Aus der Stellungnahme des Generalanwalts geht hervor, dass diese Ziele zur Gewährung von Ausnahmeregelungen herangezogen werden können!

Landesjägermeister erfreut

Der niederösterreichische Landesjägermeister Josef Pröll freut sich, dass nun auch auf europäischer Ebene fahrt beim Thema Wolf aufkommt auf die Forderungen der Jagd eingeschwenkt wird.

Die Stellungnahme des EuGH Generalanwalts ist zwar nicht bindend, wird aber in den meisten Fällen vom EuGH befolgt. Sein Urteil wird in der zweiten Jahreshälfte 2019 erwartet.


Foto: Pixabay

Artikel: noen.at


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