Der Landesforstkorps hat den Ordnungskräften seine Unterstützung zugesichert und wird die Einhaltung der geltenden Bestimmungen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus auf Forst- und Almwegen sowie auf Wanderwegen kontrollieren.
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Der Landesforstkorps hat den Ordnungskräften seine Unterstützung zugesichert und wird die Einhaltung der geltenden Bestimmungen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus auf Forst- und Almwegen sowie auf Wanderwegen kontrollieren.
Hilfe für die Ordnungskräfte
Der Landesforstkorps hat den Ordnungskräften seine Unterstützung zugesichert und wird auf Forst- und Almwegen sowie auf Wanderwegen die Anweisungen kontrollieren.
Bei offensichtlichen Übertretungen wird das Forstpersonal eine Mitteilung einer strafbaren Handlung verfassen.
Spiel- und Freizeitaktivitäten eingeschränkt
Bekanntlich sind Spiel- und Freizeitaktivitäten im Freien nur in der Nähe der eigenen Wohnung erlaubt.
Zwischen Personen muss dabei ein Abstand von drei Metern eingehalten werden. Daran erinnert der für den Forstkorps und den Bevölkerungsschutz zuständige Landesrat Schuler.
Alle an die Vorschriften halten
Landesrat Arnold Schuler plädiert: “Es ist wichtig, dass wir uns jetzt alle an die Vorschriften halten und unsere Bewegungen auf das Notwendigste reduzieren!” Ein kurzer Spaziergang sei erlaubt, erläutert Schuler: “Aber bitte entfernen Sie sich nicht zu weit vom Wohnumfeld und meiden Sie Menschenansammlungen.”
Leider gebe es immer noch Bürger, die sich nicht an die Verordnungen halten: “Deshalb sind auch verschärfte Kontrollen auf Forst- und Wanderwegen notwendig”, begründet der Landesrat den Einsatz des Landesforstkorps.
Forstwirtschaftliche Tätigkeiten ausgesetzt
Außerdem erinnert der Direktor des Landesforstkorps, Mario Broll, dass die forstwirtschaftlichen Tätigkeiten – speziell die Schlägerung, die Ausformung und die Bringung von Holz – einstweilen bis 3. April ausgesetzt sind.
Bereits zur Straße gestelltes Holz kann allerdings noch abtransportiert werden.
Foto: Pixabay / Facebook
Quelle: stol.it