Freispruch für Jägerin nach tödlichem Jagdunfall

Freispruch für Jägerin nach tödlichem Jagdunfall

Eine Jägerin soll bei einer Jagd versehentlich einen anderen Jäger erschossen haben. Sie wurde nun vom Gericht in Quedlinburg freigesprochen.


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Eine Jägerin soll bei einer Jagd versehentlich einen anderen Jäger erschossen haben. Sie wurde nun vom Gericht in Quedlinburg freigesprochen.

Urteil am Amtsgericht Quedlinburg

Die 22-jährige Jägerin, die im Jahr  2017 bei einer Jagd einen Mitjäger erschossen haben sol - wir berichteten - l, wurde vom Gericht in Quedlinburg nun freigesprochen.

Die Begründung: Es sei nicht zweifelsfrei bewiesen, dass der tödliche Schuss von ihr abgegeben wurde.

Der tödliche Schuss kam nicht zweifelsfrei aus dem Hochsitz der Jägerin

Richter Theo Buß folgte mit dem Freispruch der Argumentation der Verteidigung: Demnach habe sich im Lauf des Prozesses kein eindeutiger Beweis ergeben, dass die Jägerin den tödlichen Schuss abgegeben hatte.

Ein Sachverständiger hatte zuvor zwar ausgesagt, er halte es für möglich, dass der Schuss vom Hochsitz der damals 20-Jährigen abgegeben wurde. Beweisen könne er das aber nicht.

Ob der Schuss auch von anderen Waffenträgern, die bei der großen Gesellschaftsjagd unterwegs waren, abgegeben worden sein könnte, habe er nicht untersuchen müssen.

Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung gefordert

Die Anklage hatte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung gefordert.

Die 22-Jährige sollte nach Antrag der Staatsanwaltschaft eine Verwarnung und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Die Angeklagte sagte, der Tod des Jägers tue ihr unendlich Leid, sie trage aber keine Schuld daran.

Das Opfer trug keine Signalfarben

Bereits am ersten Tag der Verhandlung Ende Oktober hatte sie jede Schuld von sich gewiesen. Die Jägerin habe auf einen Hirsch gezielt.

Sie würde jeden Schuss so wiederholen, da sie sich bei jedem Schuss sicher gewesen sei, sagte sie.

Sie habe alle Vorschriften eingehalten. Erst später habe sie davon gehört, dass bei der Drückjagd ein Mensch umgekommen sei. 

Zeugen haben ausgesagt, dass der 81-Jährige Niedersachse entgegen der Regularien keine Signalfarbe getragen habe. Darauf habe ihn aber auch niemand hingewiesen.

Jagdunfälle selten

Laut deutschem Jagdverband sind tödliche Jagdunfälle in Deutschland selten.

In den vergangenen zehn Jahren seien durchschnittlich zwei Menschen pro Jahr durch Jagdwaffen gestorben.

2015 hat es in Sachsen-Anhalt zwei Jagdunfälle gegeben, die beide aber nicht tödlich endeten.

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Foto: outdoor-media.online / Pixabay
Quelle: mdr.de


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