Die Naturverwaltung hat in den letzten Jahren mehrmals Hinweise auf Marderhunde bekommen, die jedoch meist nicht überprüfbar waren. In den wenigen Fällen, wo Fotos oder gar ein überfahrenes Tier vorlagen, handelte es sich immer um Dachse oder Waschbären!
Die Naturverwaltung hat in den letzten Jahren mehrmals Hinweise auf Marderhunde bekommen, die jedoch meist nicht überprüfbar waren. In den wenigen Fällen, wo Fotos oder gar ein überfahrenes Tier vorlagen, handelte es sich immer um Dachse oder Waschbären!
Luxemburg: Marderhund erstmals nachgewiesen
Letzte Woche Mittwoch wurde in Luxemburg erstmals ein Marderhund (Nyctereutes procyonoides) offiziell nachgewiesen, dies im Raum Bettembourg.
Beim Marderhund handelt es sich um einen Hundeartigen (3-7 kg schwer), der ursprünglich aus Ostasien stammt.
Zwischen 1929 und 1955 wurden etwa 9.000 Marderhunde zu Jagdzwecken im europäischen Teil Russlands und der Ukraine ausgesetzt. Von dort aus breitete sich die Art rasant nach Westen hin aus.
Schon länger sporadisch in Luxemburg
Man geht davon aus, dass der Marderhund schon länger sporadisch in Luxemburg vorkommt; da die Art aber sehr diskret ist, wird sie oft sehr lange nicht entdeckt.
Die Naturverwaltung hat in den letzten Jahren mehrmals Hinweise auf Marderhunde bekommen, die jedoch meist nicht überprüfbar waren. In den wenigen Fällen, wo Fotos oder gar ein überfahrenes Tier vorlagen, handelte es sich immer um Dachse oder Waschbären! Für den Laien sieht vor allem letzterer dem Marderhund auf den ersten Blick sehr ähnlich.
Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung
Da der Marderhund nicht auf natürliche Weise nach Europa gekommen ist und negative Auswirkungen auf die einheimische Biodiversität befürchtet werden, wird er von der EU-Kommission in Brüssel auf der "Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung" geführt.
EU-Staaten sind angehalten, die Ansiedlung dieser Arten bestmöglich zu verhindern. In Luxemburg darf der Marderhund laut Jagdgesetz von 2011 ganzjährig bejagt werden - mit Ausnahme der 6-wöchigen Jagdruhe vom 1. März bis 15. April.
Foto: pixabay
Quelle: gouvernement.lu