Niederösterreich: Nachtzielgeräte zur Wildschweinjagd erlaubt

Niederösterreich: Nachtzielgeräte zur Wildschweinjagd erlaubt

Der niederösterreichische Landesjagdverband gibt seine abneigende Haltung zur Nutzung von Nachtzielgeräten auf. Die Gesetzesnovelle soll schon nächste Woche kommen und ab Jänner 2020 gelten!


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Der niederösterreichische Landesjagdverband gibt seine abneigende Haltung zur Nutzung von Nachtzielgeräten auf. Die Gesetzesnovelle soll schon nächste Woche kommen und ab Jänner 2020 gelten!

Nachtzielgeräte zur Wildschweinjagd erlaubt

Durch die stark wachsende Population und den daraus resultierenden Wildschäden sind Wildschweine vor allem in der Landwirtschaft nicht sehr populär.

Dennoch galt der Einsatz von "Hightech" Lösungen wie Nachtzielgeräten zur Dezimierung der Tiere bisher als schwer verpönt.

Der nö. Landesjagdverband erteilte den Rufen nach der gesetzlichen Freigabe solcher Geräte eine jahrelange und strikte Absage.

Völlig überraschende Wende

Nun gibt es in diesem Fall eine völlig überraschende Wende.

Wie der zuständige ÖVP-Landesrat Stephan Pernkopf, ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger, SPÖ-Klubobmann Rainhard Hundsmüller und Niederösterreichs Landesjägermeister Josef Pröll am Donnerstag bestätigten, gibt es eine breite Einigung für eine entsprechende Novellierung des NÖ Jagdgesetzes.

Bereits in der Landtagssitzung, nächste Woche, soll die Freigabe von Nachtzielgeräten zur Bejagung von Wildschweinen beschlossen und damit legitimiert werden! Die Erlaubnis gilt zunächst befritste auf drei Jahre und unter besonderen Auflagen.

Jagdjahre und kein Raubzeug

Der Einsatz von Nachtzielhilfen ist nur jenen Jägern vorbehalten, die zumindest in den letzten drei Jahren durchgehend im Besitz einer gültigen NÖ Jagdkarte waren oder einen entsprechenden Schulungskurs für die richtige Handhabung dieser Geräte beim NÖ Jagdverband absolviert haben.

Mit den Nachtzielhilfen dürfen ausschließlich Wildschweine und kein anderes Wild oder Raubzeug bejagt werden.

Bei Zuwiderhandeln droht ein Strafrahmen von mindestens EUR 2.000,- bis EUR 20.000,- und der Entzug der Jagdkarte. Die voraussichtlich ab Mitte Januar 2020 in Kraft tretende Regelung ist bis 31. Dezember 2023 befristet.

Vor Ablauf der Befristung wird die niederösterreichische Landesregierung eine wissenschaftliche Evaluierung durchführen, um den Erfolg zu bewerten.


Foto: Pixabay
Quelle:  kurier.at


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