Im Prozess um den tödlichen Schuss während einer Jagd bei Dalberg ist der Angeklagte zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Tödlicher Jagdunfall in Dalberg: Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verhängt
Im Prozess um den tödlichen Schuss während einer Jagd bei Dalberg ist der Angeklagte zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Zweieinhalb Jahre Haft nach tödlichem Schuss bei Jagd
Im Prozess um den tödlichen Schuss während einer Jagd bei Dalberg (Rheinland-Pfalz) ist der Angeklagte Jäger zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Der Richter am Amtsgericht verurteilte den Mann aus Bingen daher wegen fahrlässiger Tötung.
Er folgte damit der Forderung der Anklage und Nebenklage. Die Verteidigung des Mannes hatte auf Freispruch plädiert.
Der Anwalt des Angeklagten kündigte nun an, in Berufung gehen zu wollen.
Aussage des Jägers unglaubwürdig
Der Staatsanwalt wertete die Aussage des Waidmannes als reine Schutzbehauptung.
In seinem Schlussplädoyer warf er dem Angeklagten vor, bewusst fahrlässig gehandelt zu haben: Leichtfertig habe er ganz bewusst mit seinem Jagdgewehr hangabwärts geschossen, um das Stück Schwarzwild zu treffen.
Die Version des Angeklagten hielt es für nicht glaubhaft und nannte die Angaben des 61-Jährigen "schwammig" und "abenteuerlich".
Auch nicht bei Angehörigen entschuldigt
Der Mann habe grob fahrlässig gehandelt und bei der Treibjagd im November 2018 jegliche Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen, hieß es in der Urteilsbegründung.
Der nun Verurteilte hatte sich bis zum Prozessende nicht bei den Angehörigen der Getöteten entschuldigt. Auch am Freitag verzichtete er auf die Möglichkeit, ein Schlusswort zu sprechen.
Foto: Screenshot
Quelle: swr.de