Den beiden Angeklagten Männern im Alter von 21 und 23 Jahre wird vorgeworfen, nach dem Besuch eines Volksfestes einen Auerhahn gestört, beunruhigt und danach erschlagen zu haben.
Den beiden Angeklagten Männern im Alter von 21 und 23 Jahren wird vorgeworfen, nach dem Besuch eines Volksfestes einen Auerhahn gestört, beunruhigt und danach erschlagen zu haben.
Auerhahn gestört, beunruhigt und danach erschlagen
Den Angeklagten, zwei jungen Männern im Alter von 23 und 21 Jahren, wird vorgeworfen, im vergangenen August nach dem Besuch eines Volksfestes in einem Schutzgebiet einen Auerhahn gestört und beunruhigt zu haben.
Dem Jüngeren der Beiden wird zudem die anschließende Tötung, durch erschlagen, des streng geschützten Vogels zur Last gelegt.
Die beiden Männer gaben an, das Tier aus einer Bedrohungslage - Notstand - heraus getötet zu haben.
Zeugen sahen die Aktion anderes und verprügelten das Duo
Nachdem die beiden Angeklagten den Auerhahn mit einer Flasche erschlugen, wurden die Täter selbst zu Opfern.
Eine Gruppe von Zeugen sah den "Notstand" offensichtlich aber ganz anders.
Mehrere Beobachter griffen die beiden jungen Männer an, schlugen, traten, würgten diese und übergossen sie auch noch mit Bier!
Einer der Täter besitzt den Jagdschein
Bei den Tätern handelt es sich um einen 23-Jährigen und einen 21-Jährigen, der sogar im Besitz eines Jagdscheins ist.
Am heutigen ersten Prozesstag entschuldigen sich die Angeklagten für ihr Handeln, blieben jedoch bei ihrer Aussage, aus Notstand so gehandelt zu haben.
Als nächster Verhandlungstermin ist der 04. August 2020 vorgesehen.
Foto: Pixabay
Quelle: Pressemitteilung