Das Oberlandesgericht hat das Urteil gegen den Bauern nach der tödlichen Kuhattacke von 2014 nun teilweise aufgehoben. Zunächst war der Bauer zur Zahlung von mehreren hunderttausend Euro verurteilt worden, nun ortete das Gericht zur Hälfte die Schuld bei der Deutschen.
Tödliche Kuhattacke: Opfer hat Mitschuld
Das Oberlandesgericht hat das Urteil gegen den Bauern nach der tödlichen Kuhattacke von 2014 nun teilweise aufgehoben.
Opfer hat Mitschuld an tödlicher Kuhattacke
Das OLG Innsbruck hat das Urteil gegen den Bauern nach der tödlichen Kuhattacke vom Juli 2014 am Montag nun teilweise aufgehoben.
Zunächst war der Mann zur Zahlung von mehreren hunderttausend Euro verurteilt worden, nun ortete das Gericht zur Hälfte die Schuld bei der Deutschen.
Deutsche wurde zu tode getrampelt
Die 45-jährige Frau war am 28. Juli 2014 in einem Seitental des Stubaitals mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs, als plötzlich Kühe auf sie zuliefen.
Die Obduktionsergebnisse ergaben, dass die Deutsche damals zu Tode getrampelt wurde. Die Hinterbliebenen klagten damals auf Schadenersatz.
Teilbereich hätte abgetrennt werden können
Das zunächst gefällte Urteil verpflichtete den Landwirt zu einer Zahlung von rund 132.832,63 Euro und einer monatlichen Rente von 1.215,50 Euro an den Ehemann.
Weiters 47.500 Euro und eine monatlichen Rente von 352,50 Euro an den Sohn der Frau.
Das Gericht kam damals entgegen einem Gutachten zu dem Schluss, dass zumindest der Teilbereich, in dem die Attacke passiert ist, hätte abgetrennt werden können.
Anwalt kündigt außerordentliche Revision beim OGH an
Das Oberlandesgericht hob das Urteil nun teilweise auf und ortete zur Hälfte eine Mitschuld der Frau und kündigte für Dienstag eine Pressekonferenz an, dort soll Näheres bekanntgegeben werden.
Foto: unsplash
Quelle: orf.at